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Die Landesbauordnungen schreiben für Gebäude der Gebäudeklassen eins bis vier Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise vor. Sonderbauvorschriften gelten für zweckbestimmte Bauten wie öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten sowie für Sonderbauten. Das Brandschutzkonzept beinhaltet dabei, technische und organisatorische Massnahmen zur Prävention und Schadensminimierung. Der QS-Verantwortliche bescheinigt der Brandschutzbehörde mit einer Übereinstimmungserklärung vor Bezug der Bauten die ordnungsgemässe Umsetzung aller notwendigen Qualitätssicherungsmassnahmen. Dafür stellt die VKF allen an der Umsetzung der Brandschutzvorschriften beteiligten Personen Formulare und Merkblätter zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen der Übereinstimmungserklärung Brandschutz sind die Schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften (Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien). Sie sind durch das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) in der Fassung vom 20. September 2018 für verbindlich erklärt und in Kraft gesetzt worden. Gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“, Ziffer 4.1.3 lit. e muss der QS-Verantwortliche die ordnungsgemässe Umsetzung aller auferlegten QS-Massnahmen mit der Übereinstimmungserklärung bestätigen.
Eine Übereinstimmungserklärung Brandschutz brauchst du für jede Baumassnahme. Wie umfangreich die Auflagen sind, hängt von der Qualitätsstufe des Bauvorhabens ab. Darin ist auch geregelt, ob eine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlicher notwendig ist oder nicht. Bei kleinen und einfachen Bauten sind die Vorschriften zur Qualitätssicherung überschaubar. In der Übereinstimmungserklärung wird lediglich bestätigt, dass die nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt sind, die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren und die Nutzer über Betrieb, Unterhalt und Wartung instruiert wurden.
Jedes Bauvorhaben fällt in eine Qualitätsstufe (QSS). Die Einteilung entscheidet, ob eine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlicher notwendig ist. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung richten sich dabei nach den Kriterien:
Die Einstufung erfolgt nach:
Für die QSS1 (kleine Gebäude mit mittlerem Brandrisiko) benötigst du keine zusätzliche Fachkraft als QS-Verantwortlichen Brandschutz. Die Funktion kann der Bauplaner oder die Bauherrschaft übernehmen. Ab QSS2 ist ein anerkannter Brandschutzexperte oder eine Person mit vergleichbarer Ausbildung als QS-Verantwortlicher vorgeschrieben. Das gilt für alle Gebäude mit höherem Brandrisiko, wie Holzfassaden und Lagerhallen mit brennbaren Stoffen.
Die genauen VKF-Brandschutzvorschriften, bestehend aus Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien, sind sehr umfangreich. Daher stellt der VKF Erläuterungen, Formulare, Merkblätter, Flyer und weitere Publikationen online zur Verfügung. Details findest du auf der Website https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/. Zu den Brandschutzrichtlinien zählen beispielsweise:
Sämtliche Vorlagen und Arbeitshilfen, die du in Verbindung mit dem Bauantrag, der Baugenehmigung und der Übereinstimmungserklärung Brandschutz benötigst, findest du auf der Website https://www.brandschutznachweis.ch/de/vorlagen-arbeitshilfen. Dazu gehören:
Der QS-Verantwortliche, der ein Brandschutzkonzept erstellt, muss Fachwissen mitbringen und nachweisen. Beim einfachen Wohnhaus genügen der Bauplaner oder die Bauherrschaft. Sie können bei Bedarf auch Subunternehmer einsetzen. Für Wohn- oder Gewerbebauten mit höherem Brandrisiko ist ein ausgebildeter Sicherheitsexperte gefragt. Sollte er zusätzlich die Funktion des Sicherheitsbeauftragten übernehmen, braucht er Kompetenz im Projektmanagement. In der Regel fordert die Brandschutzbehörde in diesem Fall einen Sicherheitsbeauftragten, der zusätzlich die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes überwacht. Er ist gleichzeitig Ansprechpartner für die Behörde. Wenn du Spezialisten suchst, findest du sie in deiner näheren Umgebung. Das können beispielsweise sein:
Du musst dir jedoch im Klaren darüber sein, dass auch eine von einem Experten ausgefüllte Übereinstimmungserklärung keine Garantieerklärung ist. Sie dient lediglich der Qualitätssicherung. Jeder Bauplaner stellt dem QS-Verantwortlichen seine Übereinstimmungserklärung mit den entsprechenden Unterlagen zu Verfügung. Darauf muss sich der QS-Verantwortliche verlassen können. Er ist zur Sorgfalt verpflichtet und haftet für seine Fehler, aber nicht für die Fehler von Dritten. Hat die Brandschutzbehörde Zweifel an der Übereinstimmungserklärung, kann sie Kontrollen durchführen. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Übereinstimmungserklärung unzutreffend war, muss sich der QS Verantwortliche dafür verantworten.
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