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Asbest sanieren: Was Hausbesitzer wissen müssen

Asbest sanieren: Was Hausbesitzer wissen müssen

Ab um 1900 und bis 1990 wurden Baumaterialien verwendet, die asbesthaltig waren. Vor allem in den 1950er bis 1970er Jahren kamen viele solche Materialien bei Neubauten zum Einsatz. 1990 wurde der sehr beliebte Werkstoff verboten, denn es wurde festgestellt, dass bei der Bearbeitung von Asbest krebserregende Fasern freigesetzt werden. Wer ein Haus besitzt, in dem Asbest verbaut ist und es renovieren möchte, muss Vorkehrungen treffen. Wie diese aussehen und was getan werden muss, wenn tatsächlich asbesthaltiges Baumaterial verbaut wurde, erfährst du hier.

Was ist Asbest?

Als Asbest wird eine Gruppe von mineralischen Fasern bezeichnet, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Es findet sich meistens im Felsmaterial eingeschlossen, teilweise auch an der Oberfläche. Besonderes Merkmal ist seine beständige, fasrige Strukur. Wegen seiner zahlreichen positiven Eigenschaften wurde es oft in Baumaterialien verwendet oder als Brandschutz auf Oberflächen aufgetragen.

Gefährlich sind die Asbestfasern, wenn sie eingeatmet werden. Schon eine geringe Konzentration reicht aus, um die Entstehung von Lungenkrankheiten zu fördern. Die Behörden in der Schweiz haben die Verwendung als Baustoff deshalb 1990 verboten.

Wie können Hausbesitzer herausfinden, ob im Altbau asbesthaltiges Material verbaut ist?

Wenn du als Hauseigentümer einen Altbau besitzt oder ein Gebäude, das vor 1990 erbaut wurde, solltest du Vorsicht walten lassen, wenn du einen Rückbau oder Umbau planst. Spätestens, wenn du selber eine Renovierung planst, musst du abklären, ob die bei der Entstehung verbauten Materialien Asbestfasern enthalten. Bei asbesthaltigen Bauprodukten ist selbst bei kleinen Reparaturen und alltäglichen Unterhaltsarbeiten Vorsicht geboten. Es müssen Schutzmassnahmen getroffen werden. Oft sind sogar spezialisierte Firmen erforderlich. Liegt ein spezifischer Verdacht vor, ist eine Materialanalyse in einem Labor nötig. Bist du unsicher, sprich mit dem Handwerker darüber, der die Renovationsarbeiten durchführen soll. Übrigens: Auch alte Blumenkisten oder Speicherheizungen können asbesthaltig sein.

Ist der Vermieter verpflichtet, eine Asbestsanierung durchzuführen?

Hauseigentümer sind zwar verpflichtet, Personen, die sich in ihren Gebäuden aufhalten, vor Schäden und Gefährdungen zu schützen. Doch es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Liegenschaft zu sanieren, die asbestbelastet ist.

Es wird zwischen fest verbundenem und schwach verbundenem Asbest unterschieden. Fest verbundener Asbest wird durch das Bearbeiten des Materials freigesetzt, schwach verbundenen Asbest findet man beispielsweise in Material, das zur Dämmung verwendet wurde. Hier reichen bereits leichte Erschütterungen aus, damit der krebserregende Stoff in die Luft gelangt und die Gesundheit der Bewohner gefährdet.

Der Vermieter muss die Mietsache in einem tauglichen Zustand übergeben und erhalten. Kommt er dem nicht nach, bleibt dir als Mieter die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen, eine Mängel-Beseitigung verlangen oder, wenn dies nicht geschieht, fristlos zu kündigen. Wende dich in einer solchen Situation am besten an den Mieterschutz.

Wer führt eine Asbestsanierung durch?

Arbeiten mit erhöhter Gefährdung dürfen von Handwerkern, die mit Asbest vertraut sind, durchgeführt werden. Dazu zählen oft schon kleinere Unterhaltsarbeiten. Das muss von Fall zu Fall abgeklärt werden.

Arbeiten mit grosser Gefährdung, wie die eigentlichen Asbestsanierungen, dürfen nur durch Firmen durchführen, die über eine spezielle Ausrüstung und geschultes Fachpersonal verfügen. Ausserdem müssen sie von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) anerkannt sein. Wenn es um die Demontage von Baumaterial mit Asbestfasern geht, liegt fast immer eine grosse Gefährdung vor. Das gilt auch für den Rückbau oder den Abriss von solchen Gebäuden.

Kann ein Heimwerker bei vorhandenem asbesthaltigem Altmaterial selber renovieren?

Grundsätzlich nein. Eine Ausnahme liegt vor, wenn du

  • als Handwerker arbeitest und dich mit Asbest auskennst,
  • mit den Risiken vertraut bist und
  • über die nötige Schutzkleidung und Atemschutzmasken verfügst.

Wenn du alle drei Punkte mit ja beantworten kannst, steht es dir frei, Arbeiten mit erhöhter Gefährdung selbst durchzuführen, auf keinen Fall aber solche, die als „Arbeiten mit grosser Gefährdung“ eingestuft wurden. Willst du also altes Material, das Asbestfasern enthält, demontieren, liegt sehr oft eine grosse Gefährdung vor. Hier bist du gezwungen, ein Unternehmen zu beauftragen, das über die entsprechende Bewilligung verfügt.

Willst du aber unbedingt einen Teil selbst machen, lasse einfach alle Arbeiten, bei denen es um asbesthaltige Altmaterialien geht, von der Handwerksfirma erledigen. Wenn diese Altmaterialien entsorgt sind und kein Asbest mehr vorhanden ist, kannst du den Rest in Eigenregie machen. Sei dir aber bewusst, dass du deine Gesundheit ernsthaft gefährdest, wenn du Arbeiten an asbesthaltigem Material nicht fachgerecht oder gar ohne Schutzmassnahmen ausführst.

Wer übernimmt die Entsorgung von Baumaterialien mit Asbestfasern?

Bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material sind die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) sowie die jeweils bei dir geltenden kantonalen Vorschriften zu beachten. Abfälle mit schwach gebundenem Asbest entsorgt die Sanierungsfirma. Sie gelten als Sonderabfall. Wende dich in jedem Fall für die Entsorgung an die Unternehmung, die die Renovation oder Sanierung durchführt. Asbesthaltige Gebrauchsgegenstände wie Blumenkisten kannst du, je nach Wohnkanton, meist bei der Gemeindesammelstelle abgeben.

Welche Schutzmassnahmen müssen bei einer Asbestsanierung getroffen werden?

Bei Arbeiten mit erhöhter Gefährdung müssen alle Beteiligten Arbeiter geeignete Atemschutzmasken (mindestens vom Typ FFP3) und Schutzanzüge tragen.

Bei Arbeiten mit grosser Gefährdung müssen Schutzmassnahmen eingehalten werden wie:

  • Tragen von Atemschutzgeräten
  • Tragen von Schutzanzügen
  • Sanierungszone gegenüber anderen Räumen abschotten
  • Staub durch das Abspritzen der bearbeiteten Fläche mit Wasser binden

Diese Arbeiten müssen ausserdem der SUVA gemeldet werden.

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